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RG, 18.02.1914 - Rep. V. 441/13 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Haftung des Bergwerksbesitzers für Schäden an Grundstücken und Gebäuden. Ersatz von Verankerungskosten. Beweislast wegen der Dauer der bergbaulichen Einwirkungen.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung für Bergschäden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 84, 197
Wird zitiert von ...
- BGH, 11.06.1954 - V ZR 47/53
Rechtsmittel
Wenn die Verwendung eines Grundstücks als Bauplatz durch die Gefahr beeinträchtigt oder gar aufgehoben wird, daß ein zu errichtendes Bauwerk durch Einwirkung des Bergbaus in Zukunft beschädigt werden könnte, so steht dem Betroffenen nach einhelliger Ansicht von Rechtsprechung und Schrifttum allein schon wegen der dadurch veranlaßten Kinderbewertung des Grundstücks ein selbständiger Schadensanspruch aus § 148 PrAllgBergG zu (RGZ 30, 250 [253]; 84, 197; RG in ZeitschrfBergR 62, 201; 78, 460;… Brassert, Allgemeines Berggesetz für die Preußischen Staaten, 2. Aufl, § 148 Bem. 2 a S 548;… Isay, dgl. 1. Aufl, § 148 Rand Nr. 5;… Klostermann-Thielmann, dgl. 6. Aufl. § 148 Bem. 10 S 417; Ebel, Preußisches Allgemeines Berggesetz, § 148 Bem. 3; Boldt, Das allgemeine Berggesetz vom 24. Juni 1865, § 148 Bem. 1 a; Heinemann, Der Bergschaden nach preußischem Recht, 1941, S 43 ff).Die Wertminderung kann sich in dem Ausmaß etwaiger Schutzmaßnahmen bei Errichten von Bauwerken auswirken, braucht sich darin aber nicht zu erschöpfen (RGZ 84, 197 [199/120]).